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Thema: Der Nato-Doppelbeschluss

Fach: Geschichte

Hintergrund

Die Sowjetunion hatte bis Mitte der 70er Jahre im Bereich der interkontinentalen strategischen Atomwaffen mit den USA gleichgezogen. Eine andere Kategorie von Atomwaffen bedrohte Westeuropa. Die landgestützten Mittelstreckenraketen vom Typ „SS- 20“. Ab 1977 stationierte die UdSSR auf ihrem Gebiet diese neue Atomrakete, in deren Reichweite von ca. 4600 km die europäischen NATO-Staaten lagen. Die NATO hatte der SS-20 nichts Entsprechendes entgegenzusetzen. Im Ernstfall eines Angriffes hätten die USA einen Angriff zwar mit ihren Atomwaffen vergelten können, jedoch hätte dies einen sowjetischen Atomschlag gegen die USA zur Folge gehabt. Aufgrund dessen sahen die Europäer die amerikanischen Schutzgarantien wieder skeptisch an, und die NATO prüfte auf Initiative des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt die verschiedenen Optionen, wie sie reagieren könnte. Das Ergebnis war der im Dezember 1979 gefasste Nato-Doppelbeschluss.

Definition

Der NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979 beinhaltete das Angebot gegenüber dem Warschauer Pakt, dass atomare Mittelstreckenraketen beidseitig begrenzt werden sollten. Teile der britischen und französischen Atomraketen waren von diesem Verhandlungsangebot ausgeschlossen. Außerdem kündigte er für den Fall, dass die Verhandlungen zu keiner Einigung führen sollten, eine neue Generation US-amerikanischer Raketen an, die Pershing II und Marschflugkörper, auch Cruise Missiles genannt.

Folgen

Nach dem Scheitern der Verhandlungen wurden die Raketen 1983 aufgestellt. Das Ost-West-Verhältnis kühlte nun zu Anfang der 80er Jahre wieder deutlich ab. Verantwortlich dafür waren der Nato-Doppelbeschluss auf der einen, sowie der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan im Dezember 79 und die Verhängung des Kriegsrechts in Polen zwei Jahre später auf der anderen Seite. Als unmittelbare Reaktion auf die Invasion in Afghanistan setzten die USA im Januar 1980 das Ratifizierungsverfahren für den SALT-II-Vertrag vom 18. Juni 1979 aus. Dieses Abkommen sah die Begrenzung der Trägersysteme für Atomwaffen auf jeweils 2250 vor.