|
Thema: Hexenverbrennung Fach: Religion, Fachreferat Handout:
Hexenverbrennung
Der Hexenglaube
Der Begriff Hexe selbst stammt vom althochdeutschen Wort „Hagazussa“ was soviel wie „die Feld und Flur Schädigende“ heißt. Allerdings waren sie in der germanischen Zeit Dienerinnen oder Mittlerinnen der Götter. Während der Christianisierung wurden die Götter von christlichen Missionaren zu Teufeln gemacht und somit die Frauen zu Dienerinnen des Bösen. Bis zum 13. Jahrhundert war Hexerei nur in Einzelfällen strafbar. Unter der Zuständigkeit der Kirche wurde sie nun mit den gleichen Strafen und Verfahren wie die Ketzerei verhandelt.
Die Ursache
Mehrere Komponenten bildeten die Grundlagen für einen solchen Hexenwahn. Nicht nur die Christianisierung, sondern auch die Frauenfeindlichkeit, falsche Vorstellungen von natürlichen Gegebenheiten von der Zeugung des Menschen, natürlich auch die vorhandene Endzeitstimmung, Krieg, Krankheiten und Katastrophen, für die man einen Sündenbock suchte.
Rechtliche Grundlagen
Nachdem die katholische Kirche sich zum Handeln gezwungen sieht, definiert sie auf dem Konzil von Basel den Hexenglauben neu und spricht nun von Hexensekten. Kurz nach der Veröffentlichung dieser Abhandlungen nimmt die Bevölkerung diesen Glauben an. 1484 lässt Heinrich Kramer die von ihm verfasste Hexenbulle von Papst Innozenz VIII unterschreiben, damit legalisiert die katholische Kirche zum ersten mal die Hexenverfolgungen der Inquisitoren. 1530 wurde unter Kaiser Karl V in Augsburg die Constitutio Criminalis Carolina beschlossen, welche heute als erstes deutsches Strafgesetzbuch gilt. In ihr wurde die Zauberei als schweres Verbrechen aufgelistet, sofern durch sie ein Personenschaden entstanden war.
Folter als Mittel der Wahrheitsfindung
Durch das Foltern erzwang man die gewünschten Geständnisse und erfuhr angebliche Mitschuldige, wodurch neue Hexenprozesse entstanden. Bevor es zur Folter kam, wurden so genannte Hexenproben durchgeführt (z.B. Wasser- und Feuerprobe, Probe mit der Waage, Tränenprobe, Nadelprobe). Zur Folter wurden die Streckbank, Peitschen, Beinschrauben und vieles mehr verwendet.
Jesuit Friedrich von Spee
Der als Hexentheoretiker und Kritiker der Hexenprozesse bekannt gewordene Friedrich Spee von Langenfeld, war auch als Ordensmann bekannt und begleitete „Hexen“ auf ihrem Leidensweg. Außerdem trug seine Cautio Criminalis (rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse) entscheidend zum Ende des Hexenwahns bei.
Referat: Hexenverbrennung
1. Hexenglaube
- Hagazussa -> „die Feld und Flur Schädigende“ - in der germanischen Zeit Dienerinnen der Götter - durch die Christianisierung Dienerinnen des Bösen
2. Hexenverfolgung im Mittelalter - Germanen seit frühester Zeit: Verbrennung von Schadenszauberern - Karolinger: keine Hexenverfolgung (Gesetz v. Karl dem Großen „Wer[..]eine Hexe[..]verbrennt[…]soll mit dem Tode bestraft werden“ Grund: Vorwurf der Christen, die den Sachen heidnische Praktiken unterstellten Inquisition: 13. Jahrhundert erste Verurteilung von Hexen, Hauptaugenmerk auf Glaubensabweichler (Häretiker) Papst Alexander IV: Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Häresien habe Vorrang
3. Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit - eigentliche europäische Hexenverfolgung 1450-1750 8 Höhepunkt 1550-1650) - vor allem in Mitteleuropa, nur zum Teil kirchliche Aktion
3.1 Ursachen Dreißigjähriger Krieg, kleine Eiszeit (geringe Ernten), Seuchen, Christianisierung, Frauenfeindlichkeit, „Zeugung des Menschen“, Suche nach dem Sündenbock
3.2 Rechtliche Grundlagen 3.2.1 Hexenbulle - 1484 von Heinrich Kramer verfasst, von Papst Innozenz VII unterzeichnet - Hexensekte große Gefahr für Deutschland - Unterstützung bei der Aufdeckung und Vernichtung der teuflischen Verschwörung von der gesamten Obrigkeit - fand große Beachtung - wurde später dem Hexenhammer hinzugefügt
3.2.2 Hexenhammer - bestand aus drei Teilen, 42 Kapitel - enthielt alles was geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis dahin über Hexerei festgestellt hatte - Erläuterungen zum Umgang mit Hexen - wurde in den nächsten 200 Jahren zur „Bibel des Hexenwahns“ - abgründiger Frauenhass
3.2.3 Constitutio Criminalis Carolina - wurde unter Kaiser Karl V im Jahre 1530 in Augsburg beschlossen - erstes deutsches, allgemeines Strafgesetzbuch - bis Ende des 18. Jahrhunderts gültig - lieferte die gesetzliche Grundlage für die Hexenprozesse
„Item so jemandt sich erbeut andere menschen zauberei zu lernen, oder jemands zu bezaubern bedrahet vnd dem bedraheten dergleichen beschicht, auch sonderlich gemeynschafft mit zaubern oder zauberin hat, oder mit solchen verdechtlichen dingen, geberden, worten vnd weisen, vmbgeht, die zauberey auf sich tragen, vnd die selbig person des selben sonst auch berüchtigt, das gibt eyn redlich anzeygung der zauberey, vnd gnugsam vrsach zu peinlicher frage.“
3.3 Opfer der Hexenverfolgung häufig ältere, alleinlebende Frauen, sozial Benachteiligte, schnelle Verdächtigung bei Hebammen, in Island 80% Männer
4. Verfahren bei Hexenprozessen
1. Anklage: oft aufgrund von Gerüchten oder durch eine andere Hexe
2. Inhaftierung: in Kellern oder Türmen; zu Beginn wurden sie entkleidet und rasiert, dann auf ein Hexenmal untersucht
3. Verhör: Wird in drei Phasen unterteilt - gütliche Befragung: eigentliche Befragung. (Teufelsbuhlschaft) - Territion: zeigen von Folterwerkzeug - peinliche Befragung: Verhör unter Folter
4. Hexenproben: Wasser-, Feuer- , Wiege- und Nadelprobe usw.
5. Geständnis
6. Befragung nach Mitschuldigen: evtl. auch wieder mit Folter
7. Verurteilung
8. Hinrichtung: Feuertod, bei Gnade: vorherige Enthauptung oder Umhängen eines Schwarzpulversäckchens
5. Kritiker der Hexenverfolgung
Von Seiten der Kirche gab es vereinzelt Kritik an der Hexenverfolgung (Johannes Brenz, Johann Matthäus Meyfart, Anton Praetorius, Friedrich von Spee)
Friedrich von Spee
Friedrich Spee von Langenfeld, geb. 25. Februar 1591, gest. 7. August 1635
Moraltheologe, Lyriker, Schriftsteller Mai 1631, Veröffentlichung der Cautio Criminalis, die erste Einwendungen gegen Folter und Hexenglauben vortrug; allerdings anonym
Zweifelte Folter als Wahrheitsfindung an, vermutete verdächtige Frauen seien unschuldig obwohl diese schon gestanden hatten
6. Das Ende der Hexenverfolgung - Ende im Zeitalter der Aufklärung ( Anerkennung der Naturwissenschaften) - Abschaffung der Folter im Strafprozess - Beachtung der Menschenwürde - Erst 1965 verzicht auf mit weltlichem Zwang verbundene Inquisition - Vermutlich letzte Hexenhinrichtung 1756 in Landshut.
Quellen: wikipedia.org, planet-wissen.de, histor.ws, hexenverbrennung.de
|